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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Mühlen & Zirbes next11 GbR

1. Abschluss des Vertrages
Mit der Anmeldung zu einem Angebot der Mühlen & Zirbes next11 GbR (nachfolgend „Anbieter“) – insbesondere Fußballcamps oder Individualtraining – gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Die Anmeldung kann schriftlich, per Post, Fax, E-Mail oder über das Internet erfolgen. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Anmeldung durch den Anbieter zustande.

2. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Anbieters auf der Webseite www.nxt11.de, in Broschüren oder in der Teilnahmebestätigung.
Für Übernachtungsveranstaltungen kann ein externer Partner (z. B. Hotel oder Jugendherberge) eingesetzt werden. In diesem Fall gelten zusätzlich die AGB des jeweiligen Partners.

3. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen einzelner Leistungen, die nach Vertragsschluss notwendig werden und nicht grob fahrlässig oder wider Treu und Glauben durch den Anbieter verursacht wurden, sind zulässig, sofern sie den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigen. Bei kurzfristigen Anmeldungen (z. B. weniger als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn) kann der Anbieter nicht für die rechtzeitige Bereitstellung von Material oder Ausrüstung garantieren.

4. Bezahlung
Nach Anmeldung erhält der Kunde eine Teilnahmebestätigung, die gleichzeitig als Rechnung gilt. Das darin angegebene Zahlungsziel ist einzuhalten. Erst nach Zahlungseingang ist die Anmeldung verbindlich.

5. Rücktritt des Kunden
Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Im Falle eines Rücktritts können pauschale Rücktrittskosten gemäß § 651i BGB verlangt werden:

Bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 10 € Bearbeitungsgebühr

Bis drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 30 % des Teilnahmebetrags

Innerhalb der letzten drei Wochen: 50 % des Teilnahmebetrags

Ein Abbruch der Teilnahme berechtigt nicht zur Rückerstattung. Mit Rücktritt oder Abbruch erlöschen alle Ansprüche gegenüber dem Anbieter.

6. Durchführung
Während der Veranstaltung übertragen die Erziehungsberechtigten die Aufsichtspflichten auf den Leiter der Veranstaltung, der diese an sein Team delegieren kann. Teilnehmer sind verpflichtet, den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Bei Missachtung kann der Teilnehmer ausgeschlossen werden; eine Rückzahlung erfolgt nicht.

7. Gesundheitszustand
Teilnehmer müssen gesund und sportlich belastbar sein. Eltern oder gesetzliche Vertreter sind verpflichtet, gesundheitliche Einschränkungen oder notwendige Medikamente schriftlich oder mündlich vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Änderungen des Gesundheitszustandes während der Veranstaltung sind unverzüglich zu melden.

8. Rücktritt und Kündigung durch den Anbieter
Der Anbieter kann bei Absage der Veranstaltung aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl oder höherer Gewalt vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird dem Kunden eine Ersatzveranstaltung angeboten. Wird diese abgelehnt oder ist keine Ersatzveranstaltung möglich, erfolgt die vollständige Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

9. Haftung des Anbieters
Der Anbieter haftet im Rahmen der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für:

-gewissenhafte Vorbereitung

-sorgfältige Auswahl und Überwachung des Personals

-Richtigkeit der Leistungsbeschreibung

-ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Leistungen

Eine Haftung für Wetterbedingungen, Krankheit, Urlaub oder sonstige Gründe, die die Teilnahme verhindern, besteht nicht. Jede Versicherung liegt in der Verantwortung des Teilnehmers.

10. Beschränkung der Haftung
Die Haftung des Anbieters ist gesetzlich zulässig eingeschränkt. Keine Haftung besteht bei Diebstahl oder Einbruch.

11. Versicherungen
Jeder Teilnehmer muss kranken- und haftpflichtversichert sein. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Teilnehmers bzw. der Erziehungsberechtigten.

12. Medizinische Versorgung
Im Krankheits- oder Verletzungsfall bevollmächtigen Teilnehmer bzw. Erziehungsberechtigte den Anbieter, notwendige medizinische Maßnahmen zu ergreifen. Kosten dafür sind vom Teilnehmer bzw. den Erziehungsberechtigten zu erstatten.

13. Foto- und Filmrechte
Mit der Anmeldung stimmen Teilnehmer bzw. deren gesetzliche Vertreter zu, dass Bild- und Filmaufnahmen von ihnen erstellt und vom Anbieter oder beauftragten Partnern veröffentlicht werden dürfen – insbesondere für Werbung, Online-Auftritte und Merchandising.

14. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Klagen des Teilnehmers gegen den Anbieter ist der Sitz der next11 GbR. Klagen des Anbieters richten sich nach dem Wohnsitz des Teilnehmers, sofern dieser im Inland liegt und kein anderer Gerichtsstand vereinbart ist.

15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.

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